Kosten – ein offenes Wort.
Grundsätzlich regelt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) die Höhe des Rechtsanwalts- honorars. In Zivilsachen richtet sich die Höhe des Honorars einerseits nach dem Gegenstands- wert der Angelegenheit und andererseits nach der Art und dem Umfang der Tätigkeit.
Gerichtliche Verfahren
Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz regelt bei gerichtlichen Verfahren die Mindestgebühren- höhe. Die Vereinbarung höherer Gebühren ist zulässig.
Beratung und außergerichtliche Vertretung
Grundsätzlich kann das Rechtsanwaltshonorar im außergerichtlichen Bereich frei ausgehandelt werden. Gibt es keine Gebührenvereinbarung, sind die Gebühren nach den Rahmenwerten des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes zu berechnen.
Honorarvereinbarung
Wir sind bestrebt, Ihnen eine gute Leistung zu einer aufwandsgerechten Vergütung anzubieten. Abhängig vom jeweiligen Einzelfall kann es daher erforderlich sein, mit Ihnen eine Honorarvereinbarung zu treffen. Bei einer solchen Honorarvereinbarung kann eine Vergütung nach Zeitaufwand, eine Pauschalvergütung oder eine Vergütung nach erhöhten Sätzen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes vereinbart werden.